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BaFin = Bundesanstalt für Finanzaufsicht “Crowdfunding”
Crowdfunding, auch Schwarmfinanzierung genannt, ist eine Finanzierungsform, die in der Regel über Internetplattformen erfolgt. Der Begriff Crowdfunding findet sich in keinem Gesetz, denn es handelt sich dabei nicht um einen rechtlich gefassten Terminus.
In der Praxis sind Crowdfunding-Plattformen und die angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Man unterscheidet heute im Wesentlichen vier Modelle:
Spendenbasiertes Crowdfunding: Das Publikum spendet in einem bestimmten Zeitraum für ein konkretes Projekt Geld, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.
Gegenleistungsbasiertes Crowdfunding: Die Geldgeber erhalten eine symbolische, nicht-monetäre Gegenleistung, wie beispielsweise die Nennung ihres Namens im Abspann eines mitfinanzierten Films oder persönliche Gegenstände des Künstlers, dessen Werk mitfinanziert wurde.
Beide Formen werden oft auch unter dem Begriff Crowdsponsoring zusammengefasst. Dieses unterliegt grundsätzlich nicht der Erlaubnispflicht, da dieses Modell keine Verpflichtung zur Rückzahlung oder Beteiligung am Gewinn des finanziell unterstützten Projektes vorsieht.”
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/Crowdfunding/crowdfunding_node.html
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